Winterreifen erneuern
Seit Oktober 2024 gilt eine neue Regel: M+S-Reifen allein sind nicht mehr zulässig bei winterlichen Verhältnissen. Nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm + Schneeflocke) erfüllen die gesetzliche Anforderung. Wer ohne fährt, riskiert bis zu 100 € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Wir erklären, was gilt – und bringen Sie rechtzeitig auf die richtigen Reifen.

- Winterreifen erneuernFord, Nissan und MGaufAnfrage
- Zertifizierte Mechatroniker
- Original Ersatzteile
Alpine-Symbol Pflicht – was sich seit Oktober 2024 geändert hat
Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist seit dem 4. Dezember 2010 als sogenannte situative Winterreifenpflicht gesetzlich verankert: Bei Schnee, Eis, Glatteis und Reifglätte muss entsprechend bereiftes Fahrzeug unterwegs sein. Doch was genau als „Winterreifen” gilt, hat sich zum 1. Oktober 2024 grundlegend verändert.
Bislang durften auch Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) als Winterreifen eingesetzt werden. Das M+S-Symbol allein garantiert jedoch nur bestimmte Profileigenschaften – es steht nicht für eine geprüfte Wintereignung. Das änderte sich mit dem Auslaufen der Übergangsfrist: Seit dem 30. September 2024 sind M+S-only-Reifen bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr zulässig.
Ab sofort gilt: Nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol – dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (auch „3PMSF”, Three-Peak Mountain Snowflake) – erfüllen die gesetzliche Anforderung. Diese Reifen haben nachweislich einen standardisierten Wintertest bestanden und bieten bei unter 7 °C deutlich bessere Fahreigenschaften als Sommerreifen.
Wer ohne Alpine-Symbol-Reifen bei Schnee oder Eis fährt, riskiert Bußgelder bis zu 100 € und einen Punkt in Flensburg – und im Schadensfall unter Umständen eine gekürzte Kaskoversicherungsleistung wegen grober Fahrlässigkeit.
Autohaus Lutz in Fürstenfeldbruck berät Sie kostenlos, ob Ihre aktuellen Reifen noch der neuen Regelung entsprechen, und übernimmt bei Bedarf den fachgerechten Räderwechsel inklusive Wuchten. Jetzt Termin vereinbaren – rechtzeitig vor dem ersten Frost.
FAQ
Was gilt seit Oktober 2024? Die neue Regelung im Überblick
Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist situativ: Sie gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte. Es gibt keine festen Datumsgrenzen (z.B. Oktober bis April), sondern die Pflicht greift immer dann, wenn die Straßenverhältnisse winterlich sind.
Was sich ab dem 1. Oktober 2024 geändert hat:
- Vorher: Reifen mit M+S-Kennzeichnung galten als Winterreifen (mit Übergangsfrist für ältere Exemplare).
- Ab 01.10.2024: Nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) sind als Winterreifen zugelassen. M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol erfüllen die gesetzliche Anforderung nicht mehr.
- Die Übergangsfrist für vor dem 31.12.2017 hergestellte M+S-Reifen endete am 30.09.2024.
Prüfen Sie jetzt Ihre Reifen: Ist auf der Seitenwand das Bergpiktogramm mit Schneeflocke sichtbar? Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Fehlt dieses Symbol, entsprechen Ihre Reifen nicht mehr der gesetzlichen Anforderung für winterliche Verhältnisse.
Alpine-Symbol vs. M+S – was ist der Unterschied?
Im folgenden kurz und knapp die Unterschiede wischen M+S sowie Alpine Symbol.
- M+S (Matsch & Schnee): Ein reines Kennzeichnungssymbol, das bestimmte Profileigenschaften beschreibt (größere Profilrillen, mehr Stollen). Es ist kein Prüfzeichen – kein standardisierter Wintertest wurde dafür abgeleistet. M+S-Reifen können trotz Kennzeichnung sehr unterschiedliche Wintereigenschaften haben.
- Alpine-Symbol / 3PMSF (Three-Peak Mountain Snowflake): Das Bergpiktogramm mit Schneeflocke ist ein Prüfzeichen. Der Reifen hat einen standardisierten Schneehaftungstest nach ECE-Richtlinien bestanden und bietet nachweislich bessere Traktion bei winterlichen Verhältnissen als ein Referenzreifen.
Wichtig: Viele Reifen tragen beide Symbole – M+S und Alpine-Symbol. Diese Reifen sind weiterhin uneingeschränkt gültig. Problematisch sind nur Reifen, die ausschließlich das M+S-Symbol ohne das Alpine-Symbol tragen.
Bußgelder und rechtliche Konsequenzen
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Alpine-Symbol-Reifen fährt, muss mit folgenden Bußgeldern rechnen:
- 60 € + 1 Punkt: Fahren mit nicht entsprechend gekennzeichneten Reifen
- 80 € + 1 Punkt: Mit gleichzeitiger Behinderung des Straßenverkehrs
- 100 € + 1 Punkt: Mit gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Darüber hinaus drohen versicherungsrechtliche Konsequenzen: Kommt es zu einem Unfall bei nachgewiesener falscher Bereifung, kann die Kaskoversicherung die Schadensregulierung am eigenen Fahrzeug wegen grober Fahrlässigkeit kürzen. Haftpflichtversicherungen regulieren zwar grundsätzlich den Schaden beim Unfallgegner – die Regressforderung gegen den Fahrer ist jedoch möglich.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Reifenwechsel?
Eine einfache Faustregel: Von O bis O – von Oktober bis Ostern. Wer diese Regel befolgt, ist in den kritischen Monaten mit der richtigen Bereifung unterwegs.
- Unter 7 °C: Ab dieser Temperaturgrenze verliert das Gummigemisch von Sommerreifen messbar an Griffigkeit. Winterreifen sind speziell für niedrige Temperaturen konzipiert und bieten dann deutlich kürzere Bremswege.
- Herbst (Oktober): Spätestens im Oktober empfiehlt das Kraftfahrzeuggewerbe den Wechsel auf Winterreifen – bevor Frost und Glätte ohne Vorwarnung kommen.
- Frühjahr (nach Ostern): Sobald keine Frostgefahr mehr besteht und die Temperaturen dauerhaft über 7 °C liegen, können die Sommerräder wieder aufgezogen werden.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin frühzeitig – besonders in der Hochsaison (Oktober/November und März/April) sind Werkstatttermine schnell vergeben. Wir führen den Räderwechsel inkl. Wuchten schnell und zuverlässig durch – für Ford, Nissan, MG und alle anderen Fabrikate.