E-Auto-Förderung
Bis zu 6.000 € staatliche Förderung für Ihr neues Elektroauto oder Ihren Plug-in-Hybrid. Die neue E-Auto-Prämie gilt für Privatpersonen und ist sozial gestaffelt — je nach Einkommen und Familiengröße. Rückwirkend für alle Neuzulassungen ab Januar 2026. Wir erklären Ihnen, wie Sie profitieren.
Staatliche Kaufprämie für Elektrofahrzeuge sichern.

Die neue E-Auto-Förderung: So profitieren Sie beim Umstieg auf Elektromobilität
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektrofahrzeuge beschlossen, das Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern soll. Seit Januar 2026 sind alle Neuzulassungen förderfähig — die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai 2026 über eine neue Online-Plattform möglich sein. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden, sodass Sie bereits jetzt ein förderfähiges Elektrofahrzeug oder einen Plug-in-Hybrid erwerben und den Zuschuss nachträglich sichern können.
Das Besondere an diesem Programm ist die soziale Staffelung: Je nach Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder erhalten Sie zwischen 3.000 und 6.000 Euro Zuschuss für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug. Auch Plug-in-Hybride werden mit 1.500 bis 4.500 Euro gefördert, sofern sie bestimmte Klimaschutzanforderungen erfüllen. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen — Familien mit Kindern unter 18 Jahren profitieren von erhöhten Grenzen: Pro Kind verschiebt sich die Grenze um 5.000 Euro nach oben, bei zwei oder mehr Kindern auf bis zu 90.000 Euro.
Gefördert werden sowohl Kauf als auch Leasing von Neufahrzeugen. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate ab Erstzulassung. Finanziert wird das Programm aus dem Klima- und Transformationsfonds mit insgesamt drei Milliarden Euro — das reicht für voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge. Bei Autohaus Lutz in Fürstenfeldbruck beraten wir Sie gerne zu den förderfähigen Elektro- und Hybridfahrzeugen von Ford, Nissan und MG — und zeigen Ihnen, welche attraktive Kombination aus staatlicher Förderung und Herstellerbonus für Ihre persönliche Situation möglich ist.
Wer wird gefördert und welche Voraussetzungen gelten?
-
Die neue E-Auto-Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die ein Neufahrzeug der Fahrzeugklasse M1 kaufen oder leasen. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Einkommensgrenze: Maximal 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
- Familien-Bonus: Pro Kind unter 18 Jahren verschiebt sich die Grenze um 5.000 Euro nach oben (max. 2 Kinder → bis 90.000 Euro)
- Nachweis: Durchschnitt der zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide (max. drei Jahre alt)
- Förderfähige Fahrzeuge: Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV) und Plug-in-Hybride (PHEV) — letztere nur bei max. 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite
- Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung
- Gilt für: Kauf und Leasing gleichermaßen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Antrieb, dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren. Für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV):
- Bis 45.000 € Haushaltseinkommen: 5.000 € (ohne Kinder) / 5.500 € (1 Kind) / 6.000 € (2+ Kinder)
- 45.001 – 60.000 €: 4.000 € / 4.500 € / 5.000 €
- 60.001 – 80.000 €: 3.000 € / 3.500 € / 4.000 €
- 80.001 – 85.000 €: nicht förderfähig / 3.500 € / 4.000 €
- 85.001 – 90.000 €: nicht förderfähig / nicht förderfähig / 4.000 €
Für Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender (REEV) gelten niedrigere Sätze:
- Bis 45.000 € Haushaltseinkommen: 3.500 € (ohne Kinder) / 4.000 € (1 Kind) / 4.500 € (2+ Kinder)
- 45.001 – 60.000 €: 2.500 € / 3.000 € / 3.500 €
- 60.001 – 80.000 €: 1.500 € / 2.000 € / 2.500 €
- 80.001 – 85.000 €: nicht förderfähig / 2.000 € / 2.500 €
- 85.001 – 90.000 €: nicht förderfähig / nicht förderfähig / 2.500 €
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Beantragung der Förderung erfolgt in einem einstufigen Online-Verfahren — nach der Zulassung des Fahrzeugs. Das spart den bisherigen Doppelantrag und halbiert den bürokratischen Aufwand.
- Wann: Online-Plattform voraussichtlich ab Mai 2026 verfügbar
- Rückwirkend: Die Förderung gilt für alle Neuzulassungen ab dem 01. Januar 2026
- Frist: Antragstellung spätestens ein Jahr nach der Zulassung
- Identifizierung: Über BundID erforderlich — stellen Sie vorab sicher, dass Sie über ein ELSTER-Zertifikat oder einen aktivierten Online-Personalausweis (eID) verfügen
- Benötigte Unterlagen: Zwei aktuelle Einkommensteuerbescheide, ggf. Kindergeldnachweis, bei PHEV zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung
Tipp für Rentner: Falls keine Steuererklärung vorliegt, kann eine Rentenbezugsbescheinigung zusammen mit einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorgelegt werden.
Kann die Förderung mit Ford, Nissan oder MG Aktionen kombiniert werden?
Ja — und genau hier wird es besonders attraktiv. Nachfolgend das Beispie für Ford
Ford bietet zusätzlich zur staatlichen Förderung einen eigenen Bonus von mindestens 5.000 Euro auf ausgewählte Elektro- und Hybridmodelle. Dieser Ford Bonus gilt unabhängig von Einkommen oder Familiengröße.
- Ford Bonus: Mindestens 5.000 € für Explorer, Capri, Puma Gen-E, Mustang Mach-E und Kuga PHEV
- Kombinierbar: Der staatliche Zuschuss kommt bei Erfüllung der Voraussetzungen obendrauf
- Rechenbeispiel: Beim Ford Puma Gen-E (ab 36.900 € UPE) erhalten Sie mindestens 5.000 € Ford Bonus — plus bis zu 6.000 € staatliche Förderung
Bei Autohaus Lutz in Fürstenfeldbruck beraten wir Sie gerne, welche Kombination für Ihre persönliche Situation am günstigsten ist.
Offene Fragen?
Weitere Informationen zur neuen E‑Auto-Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
